Legate/Erbschaften - ein Zeichen setzen
Auch wenn die Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebensende nicht immer leichtfällt: Wer sich rechtzeitig damit beschäftigt, kann auch über seinen Tod hinaus viel bewirken und benachteiligten Menschen etwas Lebensfreude spenden. Für gemeinnützige Organisationen sind Schenkungen und Legate eine unverzichtbare Existenzgrundlage.
Mit einem Legat an die Zürcher Sehhilfe stellen Sie sicher, dass wir uns auch in Zukunft für die sehbehinderten und blinden Menschen im Kanton Zürich einsetzen können. Das ZEWO-Gütesiegel, garantiert einen sinnvollen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Einsatz Ihres Nachlasses. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Wie muss ich vorgehen?
Regeln Sie Ihren letzten Willen. Verfassen Sie ein Testament. Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass gemäss Ihren Vorstellung gestalten.
Erstellen Sie eine Testamentvorlage und berechnen Sie die Pflichtteile. Hier können Sie kostenlos ein Testament erstellen und uns berücksichtigen: Testamentvorlage
Schreiben Sie die Testamentvorlage von Hand ab und fügen Sie Datum und Unterschrift hinzu.
Hinterlegen Sie das Dokument bei der zuständigen Amtsstelle des Kantons, bei einem Notar/Rechtsanwalt oder an einem auffindbaren Ort.
Kostenlose Erstberatung
Wünschen Sie eine kostenlose Erstberatung durch eine Erbrechtsspezialistin oder einen Erbrechtspezialisten, vermittelt durch den «Verein DeinAdieu» vor Ort oder per Telefon: Zur Erstberatung
Kontaktperson und weitere Auskünfte

Daniel Rey, Geschäftsleiter
Zürcher Sehhilfe
Lutherstrasse 14
8004 Zürich
Tel. dir.: 043 322 11 80
E-Mail: d.rey@who-needs-spam.zsh.ch