Abstimmungsschablone für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit
Im Kanton Zürich können Stimmberechtigte mit Sehbehinderung oder Blindheit neu ihre Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen selbstständig ausfüllen. Dies mithilfe einer Abstimmungsschablone, entwickelt von der Bundeskanzlei. Der Kanton Zürich geht bei deren Einführung als Pilotkanton voran. Erstmals zum Einsatz kommt die Schablone anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Abstimmungsschablone | Kanton Zürich.
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